MEDIATIONSVERTRAG
Der Mediationsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Konflikt-Parteien und dem Mediator. Er weist Zweck und Umfang der Mediation aus und regelt den Ablauf des Verfahrens. Verantwortlichkeiten von Mediator und Parteien werden im Mediationsvertrag festgelegt, die Geschäftsbeziehung zwischen Mediator / Parteien wird verbindlich geregelt und Haftungsfragen werden dokumentiert.
KOSTEN
KOSTEN DER MEDIATION
Die Kosten einer Mediation sind im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren wesentlich geringer. Die Mediation wird nach Dauer (pro Einheit á 50 Minuten) abgerechnet. Die genauen Kosten geben wir Ihnen gerne auf Anfrage nach kurzer Schilderung Ihres Falles bekannt.
Mediationen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet. Eine Mediationssitzung dauert 50 Minuten. Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben, ersuchen wir Sie, uns dies gleich zu Beginn mitzuteilen. Viele Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Mediation.
Die Anzahl der Sitzungen und die damit verbundenen Gesamtkosten sind abhängig von:
- vom Ausmaß des Konfliktes
- von der Bereitschaft der Konfliktparteien konstruktiv mitzuarbeiten
- von der Anzahl der zu lösenden Probleme.
Das Honorar ist jeweils am Ende der Sitzung bar zu bezahlen.
Sämtliche vereinbarte Sitzungstermine sind bis spätestens 3 Tagen vor Sitzungsbeginn abzusagen, andernfalls wird die Sitzung in Rechnung gestellt.